Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 23. März 1957
§ 27

§ 27 – uergg_2

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch in Berlin (West). Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten in Berlin (West) nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz gilt auch für Berlin (West).
  • Die Regelung basiert auf § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes von 1952.
  • Rechtsverordnungen, die aus diesem Gesetz entstehen, sind ebenfalls in Berlin (West) gültig.
  • Die Gültigkeit in Berlin (West) wird durch § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes geregelt.
  • Es handelt sich um eine spezifische Regelung für die Anwendung des Gesetzes in Berlin (West).